Wir bieten eine Bandbreite von Dienstleistungen an:
Zertifizierung von PRIMÄRENERGIEFAKTOREN und CO2-EMISSIONSFAKTOREN für Nah- und Fernwärmenetze
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom November 2020 (früher Energieeinsparverordnung EnEV) regelt die Begrenzung des Jahresprimärenergiebedarfes von Gebäuden. GEG-Berechnungen müssen verbindlich bei Neubauten erstellt werden. Wenn ein Gebäude über ein Fernwärme- oder Nahwärmenetz zentral mit Wärme versorgt werden soll, wird ein spezifischer Primärenergiefaktor der gelieferten Wärme benötigt. Dieser variiert individuell je nach Art der Wärmeerzeugung (z. B. Kessel oder Blockheizkraftwerke) und der eingesetzten Brennstoffe (fossil oder erneuerbar).
Der Primärenergiefaktor (Kürzel fp) ist damit ein Maß für die energetische und ökologische Qualität der gelieferten Wärme. Auch für die Erstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis) wird der Faktor benötigt.
Für die Berechnung der Faktoren sind die Normen DIN V 4701-10 und DIN V 18599-1 relevant. Der Fachverband AGFW hat als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu diesen Vornormen das Arbeitsblatt FW 309-1 herausgegeben, das die Bilanzierungsregeln zur Ermittlung der spezifischen Primärenergiefaktoren von konkreten Wärmeversorgungssystemen zur Verfügung stellt.
Die BISR GbR berechnet die Primärenergiefaktoren nach diesen Grundlagen und ist aufgrund einer abgeschlossen Prüfung und Listung beim AGFW berechtigt, die entsprechenden Gutachten bzw. Zertifikate auszustellen.
Je nach Art der Wärmeerzeugung und den eingesetzten Brennstoffen variiert der CO2-Emissionsfaktor der gelieferten Wärme aus Fern- und Nahwärmenetzen. Betreiber oder Eigentümer von Gebäuden fragen immer häufiger nach diesen Faktoren für weiterführende CO2-Berechungen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG gibt zudem vor, dass in neu auszustellenden Energieausweisen jetzt auch der CO2-Emissionswert angegeben werden muss.
Der Fachverband AGFW hat – ähnlich wir für die Primärenergiefaktoren – auch hierfür im Arbeitsblatt FW 309-1 eine Berechnungsgrundlage definiert, die ebenfalls auf der Stromgutschriftsmethode basiert.
Die BISR GbR berechnet die spezifischen CO2-Emissionsfaktoren nach diesen Grundlagen und ist aufgrund einer abgeschlossen Prüfung und Listung beim AGFW berechtigt die entsprechenden Gutachten bzw. Zertifikate auszustellen.
Bescheinigungen nach FW 309-5, Erfüllungsgrad und Ausweis des Anteils Erneuerbarer Energien der Wärmeerzeugung
Spätestens mit dem neuen Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) erlangt die FW 309-5 eine besondere Bedeutung.
Für das maximale Ausschöpfen der Fördermittel für Neubauten, Sanierungen oder Einzelmaßnahmen in der "EE-Klasse" sind Mindestanteil von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt über Bescheinigungen nach FW 309-5. Hierbei wird der sog. Erfüllungsgrad im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes GEG bestimmt. Einer der darin zu bestimmenden Werte ist der Anteil der Erneuerbaren Energien der Wärmeerzeugung.
Die BISR GbR erstellt auf Basis Ihrer Daten zur Wärmeerzeugung diese Bescheinigungen, die dann bei Anfragen von Planern oder Bauherrn weitergegeben werden kann.
Erstellung von Gutachten nach FW309-5, Erfüllungsgrad nach GEG
Bescheinigungen nach FFVAV und CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Wärmenetzbetreiber haben nach dem FFVAV und CO2KostAufG umfangreiche Veröffentlichungspflichten. Es müssen Daten zur energetischen und
ökologischen Qualität der Wärme in Wärmeabrechnungen und in den Internetseiten des Wärmenetzbetreibers veröffentlicht werden.
Wir berechnen Ihnen die entsprechenden Kennwerte und stellen entsprechende Bescheinigungen dazu aus.
Beratung zur Optimierung und Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen
Wenn in Ihrem Nah- oder Fernwärmenetz Anpassungen der Wärmeerzeugungs- oder Brennstoffstruktur anstehen, können wir Sie
fachkundlich unterstützen.