BISR
Beratende Ingenieure Michael Schwarz & Martin Reuter GbR
 


Unsere Leistungen

Wir bieten eine Bandbreite von Dienstleistungen an:


Zertifizierung von PRIMÄRENERGIEFAKTOREN und CO2-EMISSIONSFAKTOREN für Nah- und Fernwärmenetze

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, früher Energieeinsparverordnung EnEV) regelt die Begrenzung des Jahresprimärenergiebedarfes von Gebäuden. GEG-Berechnungen müssen verbindlich bei Neubauten erstellt werden. Wenn ein Gebäude über ein Fernwärme- oder Nahwärmenetz zentral mit Wärme versorgt werden soll, wird ein spezifischer Primärenergiefaktor der gelieferten Wärme benötigt. Dieser variiert individuell je nach Art der Wärmeerzeugung (z. B. Kessel oder Blockheizkraftwerke) und der eingesetzten Brennstoffe (fossil oder erneuerbar).
Der Primärenergiefaktor (Kürzel fp) ist damit ein Maß für die energetische und ökologische Qualität der gelieferten Wärme. Auch für die Erstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis) wird der Faktor benötigt.
Für die Berechnung der Faktoren sind die Normen DIN V 4701-10 und DIN V 18599-1 relevant. Der Fachverband AGFW hat als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu diesen Vornormen das Arbeitsblatt FW 309-1 herausgegeben, das die Bilanzierungsregeln zur Ermittlung der spezifischen Primärenergiefaktoren von konkreten Wärmeversorgungssystemen zur Verfügung stellt.
Die BISR GbR berechnet die Primärenergiefaktoren nach diesen Grundlagen und ist aufgrund einer abgeschlossen Prüfung und Listung beim AGFW berechtigt, die entsprechenden Gutachten bzw. Zertifikate auszustellen.


Je nach Art der Wärmeerzeugung und den eingesetzten Brennstoffen variiert der CO2-Emissionsfaktor der gelieferten Wärme aus Fern- und Nahwärmenetzen. Betreiber oder Eigentümer von Gebäuden fragen immer häufiger nach diesen Faktoren für weiterführende CO2-Berechungen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG gibt zudem vor, dass in neu auszustellenden Energieausweisen jetzt auch der CO2-Emissionswert angegeben werden muss.
Der Fachverband AGFW hat – ähnlich wir für die Primärenergiefaktoren – auch hierfür im Arbeitsblatt FW 309-1 eine Berechnungsgrundlage definiert, die ebenfalls auf der Stromgutschriftsmethode basiert.
Die BISR GbR berechnet die spezifischen CO2-Emissionsfaktoren nach diesen Grundlagen und ist aufgrund einer abgeschlossen Prüfung und Listung beim AGFW berechtigt die entsprechenden Gutachten bzw. Zertifikate auszustellen.

Bescheinigungen nach FW 309-5, Erfüllungsgrad und Ausweis des Anteils Erneuerbarer Energien der Wärmeerzeugung
Spätestens mit dem neuen Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) erlangt die FW 309-5 eine besondere Bedeutung.
Für das maximale Ausschöpfen der Fördermittel für Neubauten, Sanierungen oder Einzelmaßnahmen in der "EE-Klasse" sind Mindestanteil von Erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt über Bescheinigungen nach FW 309-5. Hierbei wird der sog. Erfüllungsgrad im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes GEG bestimmt. Einer der darin zu bestimmenden Werte ist der Anteil der Erneuerbaren Energien der Wärmeerzeugung.
Die BISR GbR erstellt auf Basis Ihrer Daten zur Wärmeerzeugung diese Bescheinigungen, die dann bei Anfragen von Planern oder Bauherrn weitergegeben werden kann.

Erstellung von Gutachten nach FW309-5, Erfüllungsgrad nach GEG


Bescheinigungen nach FFVAV und CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Wärmenetzbetreiber haben nach dem FFVAV und CO2KostAufG umfangreiche Veröffentlichungspflichten. Es müssen Daten zur energetischen und
ökologischen Qualität der Wärme in Wärmeabrechnungen und in den Internetseiten des Wärmenetzbetreibers veröffentlicht werden.
Wir berechnen Ihnen die entsprechenden Kennwerte und stellen entsprechende Bescheinigungen dazu aus.


 

Berechnung der CO2- und Treibhausgasemission nach der Carnot-Methode

Als Alternative zur Stromgutschriftsmethode kann der Primärenergiefaktor und die CO2-Emission der Wärmelieferung auch durch die sog. Carnotmethode ermittelt werden.
Die Grundlage für diese Berechnungen gibt die FW 309-6 vor. Diese Kennzahlen werden immer häufiger verlangt, z. B. auch im Rahmen von Transformationsplänen für 
Wärmenetze nach dem BEW. Der Dekarbonisierungspfad der zukünftigen Wärmeerzeugung kann beispielsweise durch den CO2-Wert nach der Carnotmethode dargestellt werden.


Unterstützung bei der Erstellung von Transformationsplänen für Nah- und Fernwärmenetze nach dem BEW
Um die aktuellen Förderungen des BEW nutzen zu können, müssen Betreiber von Nah- und Fernwärmenetzen einen Transformationsplan
erstellen. Für neue Wärmenetze sind Machbarkeitsstudien zu erstellen.
Die BISR GbR unterstützt Sie bei der Erstellung dieser Pläne bzw. Studien. Sowohl für die Ist-Analyse, als auch für die geplanten Zielvarianten
ermitteln wir die entsprechenden Kennwerte nach den gültigen Regularien. Gerne diskutieren wir mit Ihnen auch über die technischen Optionen und die 
den zukünftigen Brennstoffmix.


Beratung zur Optimierung und Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen

Wenn in Ihrem Nah- oder Fernwärmenetz Anpassungen der Wärmeerzeugungs- oder Brennstoffstruktur anstehen, können wir Sie 
fachkundlich unterstützen. 


Die Tabelle zeigt einen Überblick über die wichtigsten Kennzahlen für Wärmenetze und Wärmelieferungen (z. B. Contracting-Anlagen)



















R1-Sachverständigengutachten für Müllheizkraftwerke
Müllverbrennungsanlagen und thermischen Abfallbehandlungsanlagen müssen ihre Energieeffizienz nachweisen, um unter das Verwertungsverfahren zur Energieerzeugung zu fallen.
Die R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen ist in der EU- Abfallrahmenrichtlinie geregelt.
Alle fünf Jahre muss ein Sachverständiger den R1-Nachweis führen bzw. aktualisieren.
BISR kann für Sie diese Sachverständigengutachten nach der Europäischen Abfallrichtlinie 2008 (Version Juni 2011) und den Vollzugshinweisen der LAGA-Richtlinie 38 sowie den Vorgaben des KrWG erstellen.